Praxis-Apotheke

Die Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke wurde am 16.08.12 vom Kantons-Apotheker für St. Gallen erteilt.

Seit dem 01.07.01 sind Bestimmungen des Bundes in Kraft getreten bezüglich
Leistungsorientierter Medikamentenabgabe (LOA)
Dies bedeutet, dass die Medikamente in der Arztpraxis günstiger als in der Apotheke abgegeben werden (müssen) zu Handen der Krankenkasse bzw. der Patienten.

Die Apotheken dürfen bei Präparaten der Listen A und B, also auf rezeptpflichtige Medikamente Zuschläge (für Medikamentencheck, das heisst prüfen des Rezeptes und Instruktion bei Bedarf u.a.) vertraglich erheben.